Wlan Oberland

AGB's

AGB`s - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Definitionen: Die WLAN-Oberland (Inh.) Franz Eckhart ist ein Einzelunternehmen mit Sitz in Prutz (Kaunergratweg 4, A-6522 Prutz) mit der Etablissementbezeichnung < WLAN-Oberland (Inh.) Franz Eckhart> WLAN-Oberland bezeichnet das Einzelunternehmen mit der Geschäftsführung von Franz Eckhart, im folgenden wird die Firma WLAN-Oberland (Inh.) Franz Eckhart immer kurz mit ‚WLAN-Oberland' bezeichnet.
AGB bezeichnet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WLAN-Oberland (Inh) Franz Eckhart KSchG bezeichnet das Konsumentenschutzgesetz, BGBl. 1979/140 idgF TKG bezeichnet das Telekommunikationsgesetz, BGBl. 1997/100 idgF
2. Geltungsbereich der AGB: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WLAN-Oberland gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, die die WLAN-Oberland gegenüber seinen Vertragspartnern erbringt. Die hier vorliegenden AGB gelten für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der WLAN-Oberland und dem jeweiligen Vertragspartner, auch dann, wenn bei Vertragsabschluss nicht gesondert Bezug auf die AGB genommen wurde. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn die WLAN-Oberland dies ausdrücklich und - bei Unternehmern im Sinne des KSchG - schriftlich bestätigt hat. Die AGB der WLAN-Oberland sind im Internet unter www.wlan-oberland.com/agb abrufbar und werden auf Wunsch auch per Fax oder auf dem Postweg zugesandt. Änderungen der AGB sowie der maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen werden dem Vertragspartner schriftlich am Postweg, per Email oder Fax zugestellt oder über die Homepage www.wlan-oberland.com mitgeteilt und treten frühestens 8 Wochen nach der Kundmachung in Kraft. Änderungen der den Verträgen zugrunde liegenden Vertragsinhalte (Geschäftsbedingungen und Entgelte) berechtigen den Geschäftspartner der WLAN Oberland innerhalb von 4 Wochen ab Kundmachung zurückzutreten. Wird ein Vertragspartner der WLAN-Oberland durch die Änderung der AGB oder eines Vertragsteiles ausschließlich begünstigt, so kann diese betreffende Regelung von der WLAN-Oberland sofort ab Bekanntgabe angewandt werden.
3. Vertragsabschluss: Ein gültiger Vertrag zwischen einem Vertragspartner und der WLAN-Oberland ist dann zustande gekommen, wenn die WLAN-Oberland nach der Bestellung durch eine schriftliche Auftragsbestätigung das Zustandekommen des Vertrages bestätigt hat. Weiters kommt ein gültiger Vertrag zustande, wenn nach einer Bestellung durch einen Vertragspartner bereits eine tatsächliche Leistungserbringung erfolgt ist (Bekanntgabe von Username und Passwort, Einrichtung eines Webspace oder Anmeldung einer Domain bei einer entsprechenden Registrierungsstelle, etc.). Die WLAN-Oberland behält sich das Recht vor das Anbot eines Vertragsabschlusses aus technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder betrieblichen Gründen abzulehnen. Zu den betrieblichen Gründen zählen insbesondere Kapazitätsgründe oder sonstige Gründe, die eine ordentliche Leistungserbringung nicht gewährleisten. Die in Katalogen und Prospekten etc. enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in einer Auftragsbestätigung auf sie Bezug genommen wird. Wird nichts anderes vereinbart, so gelten die jeweiligen Entgeltbestimmungen (Tarife) laut gültiger Preisliste. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftlichkeit. Es sei denn, es handelt sich um Verbrauchergeschäfte. Auch während des laufenden Vertragsverhältnisses ist die WLAN-Oberland berechtigt, alle erforderlichen Angaben betreffend Identität, Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Vertragspartners durch Vorlage von amtlichen Dokumenten wie Lichtbildausweis und Meldezettel vom Vertragspartner zu verlangen. Ebenso kann von der WLAN-Oberland ein Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- und Vertretungsbefugnis abverlangt und überprüft werden. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit der Überprüfung seiner Bonität durch Anfragen bei behördlich befugten Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten und Auskunfteien und der damit notwendigen Datenübermittlung (wie etwa Namen, Geburtsdatum und Adresse).
4. Preise und Zahlungsbedingungen: Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Bei sämtlichen Domainangeboten sind die Preise für die Registrierung (und laufenden Kosten ) der Domain enthalten. Bei Preissteigerungen bei den Domaingebühren oder bei Veränderung des Wechselkurses behält sich die WLAN Oberland das Recht vor, die gestiegenen Domainpreise an die Vertragspartner weiterzugeben. Zahlungen sind mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart. Die Rechnungslegung kann auch elektronisch (per E-Mail) erfolgen. Die Abrechnung erfolgt jährlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die WLAN-Oberland behält sich allerdings vor, die Abrechnung auch in längeren Intervallen zu stellen. Die monatliche Abrechnung zeigt die Gesamtsumme der geschuldeten Entgelte für die erbrachten Leistungen der WLAN-Oberland im betreffenden Abrechnungsmonat an. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch die WLAN-Oberland. Bei Zahlungsverzug ist die WLAN-Oberland berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch die Kosten des Einschreitens von Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit der an Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten notwendigen Datenübermittlung (wie etwa Namen, Geburtsdatum, Adresse, Mahndaten). Außerdem ist die WLAN-Oberland bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Weg berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die WLAN-Oberland wird die geplante Dienstunterbrechung oder Dienstabschaltung dem Vertragspartner unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen androhen. Jedenfalls ausgeschlossen ist eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der WLAN-Oberland und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von der WLAN-Oberland nicht anerkannter Mängel. Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Vertragspartner innerhalb von vier Wochen nach Rechnungslegung schriftlich bei der WLAN-Oberland zu erheben. Mit unbeeinspruchtem Ablauf der Frist, erkennt der Vertragspartner die Richtigkeit der Rechnung dem Grunde und der Höhe nach an. Die WLAN-Oberland wird in der Rechnung oder an anderer geeigneter Stelle auf diese Frist aufmerksam machen. Im Falle einer fristgerechten Einwendung wird die WLAN-Oberland diese überprüfen und anhand des Ergebnisses die Richtigkeit der ausgestellten Rechnung bestätigen oder die Rechnung entsprechend abändern bzw. neu berechnen.
5. Lieferbedingungen Es gilt der Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der WLAN-Oberland . Der Vertragspartner akzeptiert, dass die WLAN-Oberland auf ihren Servern keine Musik- oder Videodateien zulässt, außer dies wurde ausdrücklich vereinbart. Zu den nicht zugelassenen Dateiformaten zählen im besonderen mp3, avi, mpeg, asf und ähnliche Dateiformate. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die WLAN Oberland. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Vertragspartner die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich detailliert angezeigt hat. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von der WLAN Oberland bewirkten Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von der WLAN-Oberland angegebenen Leistung, unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Vertragspartner beigestelltes Material zurückzuführen sind. Die WLAN-Oberland haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind.
6. Vertragsdauer: Verträge für Serverdienste (Webzugang, Webhosting, Domainhosting, Datenbanken, SMS-Dienste) werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, immer auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf eines Monats jeweils um ein weiteres Monat, sofern dieser nicht unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt wurde. Hat die WLAN Oberland die laufenden nic-Gebühren für den Vertragspartner übernommen, behält sich die WLAN-Oberland das Recht vor, bereits bezahlte nic-Gebühren, die den Zeitraum nach der Kündigung betreffen, dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
7. Rücktritt: Die WLAN-Oberland ist berechtigt, vom Vertrag (auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung) zurückzutreten, wenn a) die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird; b) begründete Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind, und dieser auf Begehren der WLAN-Oberland weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt; c) der Vertragspartner am WLAN-Oberland Server einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer beansprucht; d) über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; e) der Vertragspartner gegen die "Netiquette" und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, wie auch durch ungebetenes Werben per E-Mail und Spamming (massenhaftes Direct-Mailing via E-Mail). Sollten Beschwerden an die WLAN-Oberland über den Vertragspartner wegen Nichteinhaltung der Netiquette herangetragen werden, so ist die WLAN-Oberland berechtigt, vom Vertragspartner den Ersatz des durch die Bearbeitung der Beschwerde verursachten Schadens (Personal- und Sachaufwand) zu verlangen. f) der Vertragspartner sonstige gesetzliche und/oder vertragliche Pflichten, insbesondere solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit der von der WLAN Oberland angebotenen Dienste oder dem Schutz Dritter dienen, nicht erfüllt. g) der Vertragspartner bei Anbotslegung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat. h) nach Einholung einer Bonitätsauskunft Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners entstehen. i) der Vertragspartner die Dienste der WLAN-Oberland zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung benützt. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche der WLAN-Oberland sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte (Teil) Leistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde, sowie für von der WLAN-Oberland erbrachte Vorbereitungshandlungen. Der WLAN-Oberland steht stattdessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von der WLAN-Oberland zu verantworten sind, oder tritt die WLAN-Oberland berechtigt vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für die WLAN-Oberland entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswerts als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen. (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte)! Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grund auch immer die WLAN-Oberland zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Die WLAN-Oberland ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners. Aus der Löschung kann der Vertragspartner keinerlei Ansprüche der WLAN-Oberland gegenüber ableiten.
8. Haftung: Die WLAN-Oberland haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall des WLAN-Oberland -Servers ausgeschlossen. Die Höhe der Ersatzpflicht von der WLAN-Oberland gegenüber einem einzelnen Geschädigten ist mit EUR 700.-- beschränkt. Die WLAN-Oberland haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Handlungen Dritter, höherer Gewalt oder Einwirkungen durch vom Vertragspartner angeschlossene Geräte verursacht wurden.
9. Datenschutz und Sicherheit: Die WLAN-Oberland ist berechtigt, Vermittlungsdaten (§ 87 Telekommunikationsgesetz, TKG), insbesondere Source- und Destination-IP und sämtliche anderen Logfiles im Rahmen des § 93 TKG sofern dies für Zwecke der Verrechnung von Entgelten erforderlich, bis zum Ablauf jener Frist, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann, sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten zu speichern. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis, dass die WLAN-Oberland die Daten zur Vermarktung für Zwecke der eigenen Telekommunikationsdienste verwenden darf. Die Mitarbeiter der WLAN-Oberland unterliegen dem Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG) und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustauschs unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden. Die WLAN-Oberland speichert als Stammdaten der Vertragspartner und Teilnehmer: akademischen Grad, Vornamen, Familiennamen, Kundennummer, Geburtsdatum, Firma, Adresse, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, Zahlungseingänge und Rechnungslegung. Diese Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet und ohne schriftliche Zustimmung des Teilnehmers nicht weitergegeben außer durch richterlichen Spruch. Die WLAN Oberland ist berechtigt, Access-Statistiken zu führen. Die WLAN-Oberland ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. Die WLAN-Oberland haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Vertragspartners oder Dritter gegenüber der WLAN-Oberland aus einem derartigen Zusammenhang wird ausgeschlossen. Abweichend dazu gilt für Konsumentengeschäfte, dass der vorliegende Haftungsausschluss nicht gilt, soweit die WLAN-Oberland oder Dritte, für deren Verhalten die WLAN-Oberland einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die WLAN-Oberland behält sich vor, Vertragspartner, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Aktivitäten setzen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend oder in sonstiger Weise schädigend oder belästigend für die WLAN-Oberland - oder andere Rechner oder für andere Internetteilnehmer sind, aufzufordern, dies umgehend, längstens jedoch innerhalb einer Frist von einem Tag, zu unterlassen. Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht oder nicht fristgerecht nach, wird die WLAN-Oberland den betreffenden Vertragspartner auf den Servern der WLAN-Oberland umgehend sperren. Sollten aus dieser Einstellung von Leistungen dem Vertragspartner oder Dritten Schäden entstehen, so haftet die WLAN-Oberland hiefür nicht. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung sowie der Aufforderung, das Verhalten zu unterlassen und jegliche dadurch entstehende Reparaturen und Schäden werden mit den von der WLAN-Oberland üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Die WLAN-Oberland behält sich vor, Namen, Internet-Adressen, sowie Art des Services von Vertragspartnern auf eine Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Vertragspartners unterbleibt dessen Nennung in einer Referenzliste.
10. Lieferung von Software: Die WLAN-Oberland vertreibt üblicherweise selbst keine Software. Der Vertragspartner der WLAN-Oberland ist selbst dafür verantwortlich geeignete Software zu verwenden, um die Dienste von der WLAN-Oberland nutzen zu können. Die WLAN-Oberland gibt lediglich Empfehlungen und Anweisungen zu bestimmten Softwareprodukten, die eingehalten werden müssen, um den reibungslosen Ablauf der Dienstleistungen der WLAN-Oberland zu garantieren. Die WLAN-Oberland weist seine Vertragspartner ausdrücklich darauf hin, dass die geltenden Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwareanbieter eingehalten werden müssen und das Urheberrecht gewahrt bleiben muss. Die WLAN-Oberland stellt sogenannte branchenspezifische Softwarelösungen serverseitig selbst zur Verfügung. Dabei handelt es sich etwa um Wartungsfenster, Onlineshops, etc., die gegen Bezahlung übers Internet genutzt werden können. Die WLAN-Oberland übernimmt keine Gewähr dafür, dass a) die von der WLAN-Oberland angebotenen serverseitigen Branchenlösungen auf allen Betriebssystemen oder Browsern lauffähig sind b) allen Anforderungen des Vertragspartners entsprechen, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde; c) mit anderen Programmen des Vertragspartners zusammenarbeiten und d) jederzeit und fehlerfrei funktionieren. Weiters übernimmt die WLAN-Oberland keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist jedenfalls auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
11. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen: Die Nutzung der WLAN-Oberland -Dienstleistungen (z.B. Webspace, Email-Accounts, FTP-Zugänge) durch Dritte sowie die Weitergabe der WLAN-Oberland -Dienstleistungen an Dritte, insbesondere die gewerbliche und entgeltliche Weitergabe der Dienstleistungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der WLAN-Oberland unzulässig. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeiten. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy). Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung des jeweils gültigen RFC-Standards. Falls durch Nichteinhaltung dieser Standards der WLAN Oberland oder anderen Netzwerkteilnehmern Schaden erwächst, behält sich die WLAN-Oberland vor, die Konnektivität bis zur Erfüllung der erwähnten Standards einzuschränken. Der durch Nichteinhaltung dieser Standards entstandene Aufwand wird dem Vertragspartner mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Stundensatz verrechnet. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser. Die angeführten Preise enthalten - sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt - nicht a) die am Standort des Vertragspartners anfallenden Kosten b) Ebenfalls nicht enthalten sind Kosten, die von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden Die WLAN-Oberland betreibt die angebotenen Dienste mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Die WLAN-Oberland übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen jederzeit hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Die WLAN-Oberland haftet auch nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste der WLAN-Oberland zugänglich sind. Jeder Vertragspartner der WLAN-Oberland verpflichtet sich, bei der Nutzung der von der WLAN-Oberland angebotenen Dienste und Datenleitungen die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten. Die WLAN-Oberland behält sich ihren Vertragspartnern gegenüber vor, den Transport von Daten oder Diensten, die Gesetzen, internationalen Konventionen oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Der Vertragspartner der WLAN-Oberland wird ausdrücklich auf das Pornographiegesetz, BGBl 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8.5.1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber der WLAN-Oberland , diese und sämtliche anderen einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und übernimmt die alleinige Verantwortung für deren Einhaltung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Personen unter 18 Jahren den Zugang zu von der WLAN-Oberland bereitgestellten Diensten nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des TKG, in der jeweils geltenden Fassung. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, von der WLAN-Oberland Informationsmaterial (Werbung) u.a. auch per E-Mail bzw. online zu erhalten.
12. Sonstige Bestimmungen: Soweit nicht anders vereinbart und vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand ist 6500 Landeck, Bezirksgericht Landeck. Die WLAN-Oberland ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, Änderungen der angegebenen Teilnehmerrufnummern, jede Änderung seiner Adresse (Geschäftsanschrift, Sitzverlegung) bzw. Änderung der Rechtsform, der WLAN-Oberland umgehend anzuzeigen. Gibt der Vertragspartner Änderungen nicht bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen der WLAN Oberland als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse erfolgen. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Der Tod des Vertragspartners beendet das Vertragsverhältnis. Bis zum Eingang der Mitteilung des Todes des Vertragspartners haften unbeschadet anderer Bestimmungen die Verlassenschaft bzw. die Erben für angefallene Entgelte.
13. Zusatzbestimmungen betreffend Domainanmeldungen: Die Einrichtung von Domain-Adressen wird von bestimmten Institutionen wie, Domaindiscount24, nic.at bzw. Enic übernommen. Die WLAN-Oberland vermittelt die Domain-Registrierung lediglich. Die WLAN-Oberland übernimmt keine Haftung dafür, ob die Domain verfügbar ist. Die WLAN-Oberland erwirbt oder vergibt daher keine Rechte an der Domainbezeichnung; hinsichtlich der Domain trifft die WLAN-Oberland keinerlei Verpflichtungen, insbesondere ist die WLAN-Oberland nicht zur Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit der Domain-Bezeichnung verpflichtet. Was die Einrichtung und Führung der Domain betrifft, besteht ein Vertragsverhältnis lediglich zwischen dem Besteller und der jeweiligen Institution wie nic.at, Domaindiscount24, etc.. Diesem Vertrag liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Registrars insbesondere von von nic.at (abrufbar unter www.nic.at ), von Domaindiscount24 (abrufbar unter www.dd24.net ) zugrunde.